der mc4 IT GmbH, Oetwilerstrasse 13, 8115 Hüttikon
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der mc4 IT GmbH (nachfolgend «mc4») gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie umfassen insbesondere den Verkauf von Hardware und Software, die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Support- und Wartungsleistungen, Cloud- und Telefonie-Diensten sowie Projektarbeiten.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn mc4 diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat. Mit der Erteilung eines Auftrags anerkennt der Kunde diese AGB.
Offerten von mc4 sind, sofern nicht anders vermerkt, 7 Tage ab Ausstellungsdatum
gültig und freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung
von mc4, durch Unterzeichnung der Offerte durch den Kunden oder durch Beginn der
Leistungserbringung zustande.
Angaben in Prospekten, Preislisten und technischen Unterlagen der Hersteller sind
unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil werden.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer sowie allfälliger Gebühren und Abgaben, sofern nicht anders ausgewiesen. Bei Hardware-Lieferungen kommen Verpackungs- und Versandkosten hinzu.
Bei Dienstleistungen nach Aufwand gelten die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundenansätze von mc4. Wegzeiten und Spesen können zusätzlich verrechnet werden. Preisänderungen der Hersteller und Lieferanten sowie Währungsschwankungen bleiben bis zur Auftragsbestätigung vorbehalten.
Liefertermine werden nach bestem Wissen angegeben und sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig.
Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die mc4 nicht zu vertreten hat (z.B. Lieferengpässe der Hersteller, Transportverzögerungen, höhere Gewalt), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an den Kunden bzw. an den Transporteur auf den Kunden über.
Gelieferte Hardware und Software bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von mc4. mc4 ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang sorgfältig zu behandeln und gegen übliche Risiken zu versichern.
An Standardsoftware von Drittherstellern erwirbt der Kunde ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht gemäss den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Diese Lizenzbedingungen gehen den vorliegenden AGB vor und werden dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
An individuell für den Kunden entwickelter Software (z.B. Skripte, Plugins, Konfigurationen) erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Der Quellcode sowie sämtliche Urheberrechte verbleiben bei mc4, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Von mc4 eingesetzte Werkzeuge, Bibliotheken und Know-how dürfen von mc4 frei weiterverwendet werden.
Der Kunde ist für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen der von ihm eingesetzten Software verantwortlich, soweit die Lizenzverwaltung nicht ausdrücklich mc4 übertragen wurde.
mc4 erbringt Dienstleistungen wie Installation, Konfiguration, Migration, Schulung und Support mit der gebotenen Sorgfalt und nach anerkannten Regeln der Technik. Sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, gelten Dienstleistungen als Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR.
Support-Anfragen werden während der ordentlichen Geschäftszeiten von mc4 bearbeitet. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie in einem separaten Service Level Agreement (SLA) schriftlich vereinbart wurden.
Umfang, Laufzeit und Konditionen wiederkehrender Leistungen (z.B. Managed Services, Monitoring, Wartung, Cloud- und Telefonie-Abonnemente) ergeben sich aus dem jeweiligen Servicevertrag. Sofern dort nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Bestimmungen:
Serviceverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderquartals schriftlich gekündigt werden. Wiederkehrende Gebühren sind im Voraus zu bezahlen. mc4 kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anpassen; im Fall einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
Der Kunde stellt mc4 rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Berechtigungen und Ansprechpersonen zur Verfügung. Er sorgt – soweit nicht ausdrücklich mc4 beauftragt – für die regelmässige Sicherung seiner Daten vor Eingriffen durch mc4.
Verzögerungen und Mehraufwände, die auf verletzte Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen zulasten des Kunden und können nach Aufwand verrechnet werden.
Rechnungen von mc4 sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar,
sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei grösseren Projekten ist mc4 berechtigt,
Akonto- oder Teilzahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist mc4 nach erfolgloser Mahnung berechtigt, Verzugszinsen von
5% p.a. sowie Mahngebühren zu verrechnen und laufende Leistungen bis zur Bezahlung
auszusetzen. Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen von mc4 ist
ausgeschlossen.
Für Hardware und Standardsoftware von Drittherstellern gelten ausschliesslich deren Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen. mc4 tritt dem Kunden allfällige Herstelleransprüche ab und unterstützt ihn auf Wunsch bei deren Geltendmachung (Garantieabwicklung nach Aufwand).
Für eigene Werkleistungen leistet mc4 während 12 Monaten ab Abnahme Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit. Mängel sind innert 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von mc4 durch Nachbesserung oder Ersatz; Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel infolge unsachgemässer Bedienung, Eingriffen des Kunden oder Dritter, ungeeigneter Umgebung sowie normaler Abnutzung.
mc4 haftet für direkte Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von mc4 verursacht wurden, insgesamt höchstens bis zur Höhe der Vergütung des betreffenden Auftrags bzw. bei Dauerverträgen bis zur Höhe einer Jahresvergütung.
Jede weitergehende Haftung – insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbruch oder Ansprüche Dritter – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Vorbehalten bleibt die Haftung für Personenschäden.
Der Kunde ist für die regelmässige Datensicherung selbst verantwortlich, sofern diese nicht ausdrücklich als Leistung von mc4 vereinbart wurde. Bei Datenverlust haftet mc4 nur für den Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemässer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
mc4 bearbeitet Personendaten in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG). Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung von mc4 geregelt. Soweit mc4 im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, schliessen die Parteien bei Bedarf eine separate Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung ab.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei, von denen sie im Rahmen der Zusammenarbeit Kenntnis erlangen, geheim zu halten und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Ereignisse höherer Gewalt – namentlich Naturereignisse, Epidemien, behördliche Massnahmen, Krieg, Streik, Ausfälle von Energie- oder Kommunikationsnetzen sowie grossflächige Störungen bei Herstellern und Unterlieferanten – befreien beide Parteien für die Dauer des Ereignisses von ihren Leistungspflichten. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei vom betroffenen Vertrag zurücktreten.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Verträge bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
mc4 kann diese AGB jederzeit anpassen. Für laufende Verträge werden Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist der Sitz der mc4 IT GmbH; zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Hüttikon, Januar 2026 – Version 1.0
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